Photovoltaikanlagen (EEG)
Blockheizkraftwerke (KWKG / EEG)
Windkraftanlagen (EEG)
Kann ich mich von der EEG Umlage befreien lassen?
Nein, nur Härtefälle nach der aktuellen Härtefallreglung des aktuellen EEG haben Anspruch auf eine Befreiung von der EEG-Umlage.
Beispiel Härtefall nach dem EEG 2004
Mehr Informationen über die aktuelle Härtefallreglung für besonders stromintensive Industrien finden Sie auf der Seite des BMU. [Verweis 2]
Hier finden Sie Informationen über die mögliche Befreiung von der EEG Umlage.
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