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Photovoltaikanlagen (EEG)
Blockheizkraftwerke (KWKG / EEG)
Windkraftanlagen (EEG)

Immer öfter wird die Frage nach der Befreiung von der EEG Umlage gestellt. Nun eins gleich vorweg: Der "normale" Verbraucher kann sich nicht von der EEG Umlage befreien lassen. Die EEG Umlage wird direkt von Ihrem Stromanbieter über den Strompreis an Sie weitergegeben. Ihr Stromanbieter wiederrum muss die EEG Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber abführen

Kann ich mich von der EEG Umlage befreien lassen?

Nein, nur Härtefälle nach der aktuellen Härtefallreglung des aktuellen EEG haben Anspruch auf eine Befreiung von der EEG-Umlage.

Beispiel Härtefall nach dem EEG 2004

Solche Härtefälle sind in der Regel energieintensive Industriebetriebe mit einem Verbrauch von über 100 GW/a und einem Stromkostenanteil von über 20% an der Bruttowertschöpfung.

Mehr Informationen über die aktuelle Härtefallreglung für besonders stromintensive Industrien finden Sie auf der Seite des BMU. [Verweis 2]

Photovoltaik Rechner
EEG Bilanz
Die EEG-Umlage
EEG Umlage Befreiung
Die EEG Clearingstelle

Hier finden Sie Informationen über die mögliche Befreiung von der EEG Umlage.

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Kontaktaufnahme möglich unter kontakt@eeg-2011.de.

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